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Der Weg zum Jagdschein bei der Kreisjägerschaft Recklinghausen. Allgemeine Informationen für alle Lehrgänge Wer in Deutschtand die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Voraussetzung ist eine bestandene Jägerprüfung mit der man bei der Unteren Jagdbehörde den Jagdschein lösen kann. Das Mindestalter für die Erteilung eines Jagdscheines beträgt 16 Jahre. Doch bereits mit 15 kann ein Bewerber zur Jägerprüfung zugelassen werden, wenn er im gleichen Jahre noch das 16. Lebensjahr vollendet. Die erfolgreichen Absolventen (im Alter von 16 bis 18 Jahren) können nach bestandener Prüfung den Jugendjagdschein lösen. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einer von diesem benannten Aufsichtsperson, die jagdliche Erfahrung haben muss. Die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist Inhabern von Jugendjagdscheinen noch nicht gestattet. Da die Jägerprüfungen für Jugendjagdschein und Jagdschein für Erwachsene identisch sind, kann mit der Volljährigkeit automatisch ein "normaler" Jagdschein gelöst werden. Die Vorbereitungskurse Unser Ausbildungsteam Bilder vom Jungjäger Reviergang 2009 Das Bestehen der Jägerprüfung verlangt von den Absolventen ein hohes Wissen aus allen Bereichen der Jagd, Natur und Umwelt. 1. Der Hauptkurs Zur Vermittlung dieses Wissens und zur Vorbereitung auf die Prüfung wird von der Kreisjägerschaft Hubertus Recklinghausen ein Vorbereitungslehrgang (von September bis zur Prüfung Ende April/Anfang Mai) durchgeführt. Zusätzlich finden praktische Schießübungen auf den Schießanlagen statt, die den Teilnehmern das jagdliche Schießen und den sicheren Umgang mit der Waffe vermitteln sollen. Unsere Ausbilder unternehmen auch Reviergänge, um die Theorie in Wald und Flur in der Praxis zu untermauern und Praxistage (Bau von Reviereinrichtungen, Aufbrechen und Zerwirken des Wildes) mit den Lehrgangsteilnehmern. Für den Vorbereitungslehrgang der KJS Recklinghausen wird eine Gebühr erhoben. Die Anmeldung zur Jägerprüfung erfolgt bei der Unteren Jagdbehörde in Recklinghausen, diese erhebt für die Teilnahme an der Prüfung eine Gebühr. 2. Der Blockkurs Was ist eigentlich ein Blockkurs? Die KJS Hubertus Recklinghausen bietet in Zusammenarbeit mit den anderen Kreisjägerschaften im Regierungsbezirk Münster einen Kompaktkurs an, an dem höchstens 15 Personen aus den Kreisjägerschaften unseres Regierungsbezirkes teilnehmen können. In dieser kleinen Gruppe wird der Unterricht von Ende Dezember bis zum Beginn der Prüfung kompakt an 8 – 9 Wochenenden, jeweils samstags und Sonntags abgehalten. Für den Vorbereitungslehrgang der KJS Recklinghausen muss eine Gebühr entrichtet werden. Die aktuellen Gebühren erfahren Sie bei der Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft. Die Untere Jagdbehörde des Kreises Recklinghausen hält die Jägerprüfung ab. Die Prüfungsgebühr muss an den Kreis gezahlt werden. Anmeldeformulare werden zu gegebener Zeit an unsere Lehrgangsteilnehmer im Unterricht verteilt. Die Zuverlässigkeit der Bewerber muss durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen werden. |
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Die Jägerprüfung wird an drei Tagen abgehalten und gliedert sich in die schriftliche Prüfung, die Schießprüfung und die mündlich- praktische Prüfung. Bei den beiden letzteren besteht die Möglichkeit, sie im gleichen Jahre zu wiederholen.
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Am Ende des Lehrganges werden die neuen Jungjäger in einer Feierstunde losgesprochen. Nachdem Sie das Jägerversprechen abgelegt haben, wird Ihnen nach altem Jägerbrauch mit den Worten: „ Dies leidest Du jetzt von mir, doch fürderhin nicht mehr, weder von mir noch von einem anderen!“ ein leichter Schlag mit dem Hirschfänger versetzt und ihnen anschließend symbolisch der Hirschfänger überreicht.
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Genauere Auskünfte erteilen die Geschäftsstellen der Kreisjägerschaften. Für den Kreis Recklinghausen unter 02364- 935466 oder Fax: 02364-966727. Mail: kjs-re@t-online.de
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