Herzlich Willkommen bei der KJS Recklinghausen
Hier werden Sie über unsere Aktivitäten sowie über aktuelle Neuigkeiten rund um die Themen Jagd, Wild- und Naturschutz auf dem Laufenden gehalten.
Hier werden Sie über unsere Aktivitäten sowie über aktuelle Neuigkeiten rund um die Themen Jagd, Wild- und Naturschutz auf dem Laufenden gehalten.
der Kreisjägerschaft Hubertus Recklinghausen e.V. am Donnerstag, den 14.07.2022 um 19.00h auf dem Hof Magdalena Stoffers, Langenbochumer Str. 334, 45701 Herten
Tagesordnung:
Änderungen/Ergänzungen der Tagesordnung sind schriftlich bis zum 07.07.2022 einzureichen.
Die Satzungsänderungen und das Protokoll der JHV aus 2021 sind auf unserer Homepage und in der Geschäftsstelle einzusehen. Die Änderungen werden ebenfalls allen Hegeringleitern zugesendet, so dass diese auch dort einzusehen sind.
Unsere diesjährige JHV findet in der Scheune auf dem Hof von Magdalena Stoffers in Herten statt unter Beachtung der zu diesem Zeitpunkt aktuellen und allgemein gültigen Hygienevorschriften. Sitzgelegenheiten mit entsprechendem Abstand sind vor Ort gegeben, ebenso Getränke und Grillwürste.
Wir hoffen, dass wir mit der Durchführung in der Scheune auch den Mitgliedern entgegenkommen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Versammlung in einem geschlossenen Raum nicht gerne beiwohnen möchten und freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Petra Bauernfeind-Beckmann
1. Vorsitzende
Noch knapp drei Monate liegen vor uns, dann öffnet die HUBANA 2022 ihre Tore auf Schloss Lembeck. Bereits über 60 Aussteller haben ihre Teilnahme zu der 2. HUBANA in Lembeck zugesagt, darunter viele Premium-Marken. Besonders freuen dürfen sich die Besucher auf die Highlights im Schlosspark: Hierzu gehören das neue „GenussRevier“, das „AktionsRevier“ und das im Zentrum gelegene „HUBANARevier“. Darüber hinaus erwartet Sie ein spannendes Vortragsprogramm auf der Bühne sowie unterschiedliche Live-Testings.
Am 30.04.2022 fand die Kreismeisterschaft im jaglichen Schießen in Coesfeld statt! Alle Ergebnisse finden sich ab sofort in der Rubrik "Schießwesen".
LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg erklärt den Jagdbeitrag online
Dortmund, 24. August 2020, (LJV NRW). Unmittelbar nach der Abschaffung der Jagdabgabe durch das Land NRW hatte der Landesjagdverband entschieden, die Einführung eines Jagdbeitrages in gleicher Höhe vorzubereiten, damit Projekte zur Förderung des nordrhein-westfälischen Jagdwesens im Interesse unserer Mitglieder auch weiterhin unterstützt und sichergestellt werden können.
Damit alle LJV-Mitglieder diese Entscheidung nachvollziehen können und aus Überzeugung mittragen, erhielten die Kreisjägerschaften für ihre Jahreshauptversammlungen und die ihrer Hegeringe ein entsprechendes Interviewvideo, in dem LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg persönlich die Hintergründe und Notwendigkeit des Jagdbeitrags detailliert erläutert.
Coronabedingt konnten bisher nicht alle Jahreshauptversammlungen der Hegeringe und Kreisjägerschaften durchgeführt und somit auch dieses Interview nicht allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
Daher finden alle LJV-Mitglieder das Interview mit LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg ab sofort vollständig auf der LJV-Homepage sowie unter http://bit.ly/Jagdbeitrag
Nachfolgend finden Sie ebenfalls Argumente für den Jagdbeitrag, der letztendlich für den Erhalt unserer jagdlichen Infrastruktur in NRW alternativlos ist:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können,
dass der Schießstand Freudenberg am Freitag, den 22. Mai 2020 ab 12.00 Uhr den offiziellen Schießbetrieb wieder aufnimmt
und bedanken uns bei den Grundeigentümern, allen Behörden, Institutionen, Firmen und vielen engagierten Menschen,
die in den vergangenen Jahren dazu beigetragen haben, dass die zweitälteste Schießstätte in NRW erhalten bleibt.
Insbesondere gilt der Dank den verantwortlichen Vorständen in den Kreisjägerschaften Bottrop, Gelsenkirchen, Oberhausen und Recklinghausen,
die die Schießstand Freudenberg GmbH gegründet und damit die Grundvoraussetzung für den Erhalt des Schießstandes geschaffen haben.
Zunächst wird die offene kombinierte Trap- und Skeetanlage geöffnet sein.
Zugelassen sind Flinten unter Verwendung von Bleischrotmunition mit einer Schrotgröße von < 2,5 mm.
Eine Reservierung ist zunächst nicht vorgesehen. Die Nutzung ist über die komplette Öffnungszeit möglich.
Mit Wartezeiten muss gegebenenfalls gerechnet werden.
Eine Aufstellung der Öffnungszeiten und die Preisliste haben wir als Anhang beigefügt.
Waffen, Munition, Gehörschutz und Schießbrillen sind von jedem Schützen, auch aufgrund der Corona Auflagen selbst mitzubringen.
Unseren Hygieneplan finden Sie ebenfalls in der Anlage.
Die Kugelbahnen und den Laufende Keiler werden wir, sobald die Finanzierung gesichert ist und die Sicherheit gewährleistet werden kann,
ebenfalls wieder übungswilligen Jägerinnen und Jägern, Sportschützen, interessierten Mitbürgern und besonders den angehenden Jungjägern anbieten.
Diese Information können Sie gerne an alle Interessierten über Ihre Kommunikationswege weiterleiten!
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne für die Beantwortung zur Verfügung.
Viele Grüße und bis bald
Hermann Wolff
Liebe Jäger/innen der Kreisjägerschaft Hubertus Recklinghausen e.V.,
die Lockerungen für NRW haben auch für unsere Jägerschaft folgende positive Auswirkungen:
Neuer Prüfungstermin für die Jungjäger, Öffnung der Schießstände und Wiederaufnahme der Jagdgebrauchshundekurse/Begleithundekurse
Dortmund, 3. April 2020 (LJV). Per Erlass vom 31. Januar 2020 hat das NRW-Umweltministerium die Unteren Jagdbehörden angewiesen, zur Unterstützung der Wiederbewaldungsmaßnahmen in Gebieten oder einzelnen Jagdbezirken mit hohen Kalamitätsschäden, und zwar nur in diesen (!), die Jagd auf Schmalrehe und Rehböcke in den Niederungsgebieten (unter 450 m NN) vom 1. bis 30. April sowie in den Mittelgebirgsgebieten (über 450 m NN) vom 15. bis 30. April per Verfügung freizugeben. Diese Ausweitung der Jagdzeit auf Schmalrehe und Böcke erfolg somit örtlich begrenzt auf den Flächen mit hohen Kalamitätsschäden (Hauptschadensgebieten) und zeitlich begrenzt auf fünf Jahre (einschließlich Jagdjahr 2024/25).
Was Jäger aktuell wissen müssen.
Dortmund, 25. März 2020 (LJV). Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Bund und Länder appellieren, alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Wir Jägerinnen und Jäger in NRW tragen diese Aufgabe uneingeschränkt mit.
Bund und Länder haben sich am Sonntag, den 22. März, auf eine neun Punkte umfassende Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte verständigt.
16. März 2020, Recklinghausen.
Auf Grund der aktuellen Lage und Sorge um die Gesundheit unserer Mitglieder werden alle geplanten Jahreshauptversammlungen der Hegeringe im Kreis Recklinghausen und die der Kreisjägerschaft Hubertus Recklinghausen abgesagt. Für neue Termine werden die Mitglieder gesondert eingeladen, sobald sich die Lage entspannt.
Weiterhin wird der Jungjägerkurs bis vorraussichtlich 01.04.2020 ausgesetzt. Die Prüfung muss leider ebenfalls verschoben werden! Falls uns neue Informationen von der OJB erreichen, werden wir den Prüfungstermin umgehend bekannt geben.
Desweiteren entfällt der Informationsabend für die Hundeführer. Der Start der Hundeführerlehrgänge wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Alle Frühjahrsprüfungen, die vor dem 19.04.2020 stattgefunden hätten müssen leider verschoben werden (Siehe PM vom JGHV im Anhang)
Ebenfalls muss leider der Lehrgang für die bestätigten Jagdaufseher entfallen.
Der Schießstand in Coesfeld ist voraussichtlich bis mindestens 19.04.2020 geschlossen. Die Übungstermine entfallen.
Nach reiflicher Überlegung haben wir uns deshalb entschlossen, die Kreismeisterschaft im jagdlichen Schießen am 25.04.2020 (+ KW am 15.04.2020) zunächst abzusagen.
Sollte der Schießbetrieb in Coesfeld nach dem 19.04.2020 wieder aufgenommen werden, müssen wir der Jungjägerausbildung den Vorrang lassen.
Wenn sich die Lage entspannt werden wir versuchen, die Kreismeisterschaft an einem späteren Termin im Herbst nachzuholen, wenn der Zeitplan des Schießstandes und unser aller jagdlichen Aktivitäten es erlauben.
Ebenfalls hat der DJV gestern Abend folgende Mitteilung herausgegeben:
Vor dem Hintergrund dieser Krise hat das Präsidium des Deutschen Jagdverbandes (DJV) heute in einer Sondersitzung alle für 2020 geplanten Großveranstaltungen auf Bundesebene abgesagt. Damit reagiert der Dachverband auf die Empfehlungen der Bundesregierung und die derzeit täglich größer werdenden Einschränkungen in vielen Bundesländern.
Das DJV-Präsidium hat sich zu diesem drastischen Schritt entschieden, weil die Gesundheit der Menschen Vorrang hat. Zudem will die Verbandsspitze den Druck von den Landesverbänden und ihren Untergliederungen nehmen, Qualifikationswettbewerbe durchzuführen - etwa im Jagdhornblasen oder im jagdlichen Schießen.
Folgende DJV-Großveranstaltungen wurden abgesagt:
Somit entfällt die Bundesmeisterschaft in diesem Jahr komplett.
Es tut uns sehr leid, Ihnen nichts anderes mittteilen zu können. Wir danken vielmals für Ihr Verständnis.
Bei Rückfragen können Sie sich gern telefonisch oder per Mail an uns wenden.
Pressekontakt:
Kreisjägerschaft Hubertus Recklinghausen e.V.
Geschäftsstelle
Tel: 02361 / 103570
Mail: info@kreisjaegerschaft-recklinghausen.de
Börster Weg 20
45657 Recklinghausen
Waffengesetz geändert
Jäger müssen neue Regelungen beachten – unter anderem für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen. DJV gibt Überblick.
(Berlin, 19. Februar 2020) Mit der heutigen Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das geänderte Waffengesetz morgen in Teilen in Kraft. Dann gelten für Jäger wichtige Regelungen zu Schalldämpfer, Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen, Abfrage beim Verfassungsschutz und Waffenverbotszonen. Die meisten Neuerungen treten erst zum 1. September 2020 in Kraft. Jäger müssen jetzt Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Langwaffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen.
Jagdliche Maßnahmen zur Unterstützung der Wiederbewaldung
nach den Kalamitätsschäden in den Wäldern von Nordrhein-
Westfalen
Die Kalamitätsschäden der Jahre 201 8 und 2019 werden nach bisherigen
Schätzungen Wiederbewaldungsmaßnahmen auf einer Fläche von mehr
als 40.000 Hektar erforderlich machen. Wegen der zunehmenden Bedeu-
tung der Wälder für die Gesellschaft in Verbindung mit den aktuellen Herausforderungen für die Waldbesitzer ist es Ziel, den jetzigen Zeitpunkt zu nutzen, um die Wälder mit waldbaulichen Methoden besser an den Klimawandel anzupassen.
Bejagungskonzept
zur Einhaltung einer waidgerechten Jagdausübung
bei der Umsetzung des Erlasses vom 4. Januar 2018:
Reduzierung der überhöhten Schwarzwildbestände und Verringerung des
Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
des Kreises Recklinghausen
Die Untere Jagdbehörde des Kreises Recklinghausen erlässt folgen-
de Allgemeinverfügung
Nr. 1197/2017 vom 13.11.2017
Allgemeinverfügung
zur Aufhebung des Verbotes der Baujagd auf Füchse
im Kunstbau auf dem Gebiet des Kreises Recklinghausen
für die Jagdjahre 2015/2016 und 2016/2017
Das Schwarzwild hat sich in den letzten Jahren in fast allen Hegeringen des Kreises Recklinghausen ausgebreitet. Sie gelten als intelligent und sehr fruchtbar. Sie nutzen die für sie günstigen Lebens- und Umweltbedingungen, können besonders in der Landwirtschaft hohe Schäden anrichten und bei zu hoher Dichte - Überträger von Krankheiten sein.
Im Rahmen des Westerholter Sommerfestes findet in diesem Jahr am 27.08. von 11-17 Uhr die Veranstaltung "Zu Gast im Wald" statt.
Nr. 842/2017 vom 19.07.2017
Die Untere Jagdbehörde des Kreises Recklinghausen erlässt folgen-
de Allgemeinverfügung
Nach § 22 Abs. 1 Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. November 2016 (BGBl. I S.
2451), i. V. m. § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1994 (GV.
NRW. 1995, S. 2; 1997, S. 56), zuletzt geändert durch Art. 1 des Ge-
setzes vom 12.05.2015 (GV. NRW S. 448), wird die in § 1 Abs. 1 Nr.
17 der Bundesjagdzeitenverordnung vom 2. April 1977 (BGBl. I.
531), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. April
2002 (BGBl. I. S. 1487), festgelegte Schonzeit für Überläufer zur
Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen
Schweinepest im Kreis Recklinghausen in der Zeit vom 17.07.2017
bis zum 31.03.2018 aufgehoben.
Afrikanische Schweinepest: Vorsichtig bei Jagdreisen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Jägerinnen und Jäger,
im Rahmen der neuen „Richtlinien investiver Naturschutz-Managementpläne“ stellt das Minis-
terium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (MKULNV NRW) für die Jahre 2014 bis 2020 zusätzliche Mittel zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung.
Spuren hinterlässt, wer eigene Wege geht!- Gilt das auch für Wald und Feld?
Argumente dafür und dagegen, finden Sie hier: