Bejagungskonzept zur Einhaltung einer waidgerechten Jagdausübung
Bejagungskonzept
zur Einhaltung einer waidgerechten Jagdausübung
bei der Umsetzung des Erlasses vom 4. Januar 2018:
Reduzierung der überhöhten Schwarzwildbestände und Verringerung des
Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Mit dem Erlass „Reduzierung der überhöhten Schwarzwildbestände und Verringerung des Risikos
einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)“ wurden die Unteren Jagdbehörden
aufgefordert, die Schonzeit für Schwarzwild mit Ausnahme von führenden Bachen, deren
Frischlinge noch tatsächlich der Führung bedürfen, aufzuheben. Jägerinnen und Jäger im achten
Lebensjahrzehnt kennen dies noch aus eigener Erfahrung. Die Jagdzeitenregelung entspricht den
Jagdzeiten, wie sie in NRW bis in die 1960er Jahre gegolten haben. Das Schwarzwild war und ist
die einzige große Schalenwildart ohne einen behördlichen Abschussplan, d.h. mit maximaler
Freiheit bei der Jagdausübung. Dies bedeutet eine besonders hohe Verantwortung. Dass die
Begrenzung der Schwarzwildbestände trotz großer Freiheit schwierig war und ist, macht einen
Blick auf die Ursachen des Bestandsanstiegs erforderlich. Diese geben auch klare Hinweise auf
Lösungsmöglichkeiten. Dabei ist jede Gruppe gut beraten, ihren Teil zur Lösung des Problems
beizutragen! Das wirtschaftliche Risiko durch die ASP ist erheblich. Zum Glück ist die ASP keine
Zoonose, d.h. für den Menschen ungefährlich. Von daher ist die waidgerechte Jagdausübung auch
zur Reduktion selbstverständlich. Es gilt, den Erlass so fundiert umzusetzen, dass dadurch die
Bestände tatsächlich reduziert werden und nicht durch eine unzureichende Bejagung und soziale
Desorganisation das Gegenteil provoziert wird.